Sexualstraftat 6 Minuten

Nein heißt Nein – reicht das wirklich?

Eine Frau wird in einem Treppenhaus bedrängt
Nicht jede Ablehnung ist sichtbar – Warum Zustimmung stärker in den Fokus rückt. | Quelle: Maria Waldenmaier
27. Mai 2026

In Deutschland gilt seit 2016 „Nein heißt Nein“. Doch reicht ein erkennbares „Nein“, um Betroffene sexualisierter Gewalt ausreichend zu schützen? Der Blick nach Spanien zeigt, wo Möglichkeiten liegen und warum Gesetze allein nicht ausreichen.

Inhaltswarnung für Leser*innen

Dieser Artikel kann Themen enthalten, die als sensibel empfunden werden könnten, darunter sexualisierte Gewalt und Missbrauch. Bitte sei dir dessen bewusst und lies den Artikel entsprechend deiner persönlichen Sensibilität. Unsere Absicht ist es, respektvoll und einfühlsam zu berichten, um die Würde der betroffenen Personen zu wahren.

Eine zurückweisende Geste, ein klares Wegdrehen oder ein ausdrückliches „Nein“. Manchmal ist Ablehnung eindeutig. Doch was passiert, wenn Betroffene während eines sexuellen Übergriffs erstarren, schweigen oder aus Angst nicht reagieren können? Genau darum geht es in der Debatte um das deutsche Sexualstrafrecht: Reicht das Prinzip „Nein heißt Nein“ aus, oder sollte das Recht stärker danach fragen, ob es eine freiwillige Zustimmung gegeben hat?

Was in Deutschland gilt

Seit 2016 gilt im deutschen Sexualstrafrecht das Prinzip „Nein heißt Nein“. Demnach ist eine sexuelle Handlung strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person geschieht. Dieses „Nein“ muss nicht unbedingt ausgesprochen werden, sondern kann auch durch Weinen oder eine abwehrende Handbewegung deutlich werden. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sind in Paragraf 177 StGB geregelt.

Wo das Modell an Grenzen stößt

In der Theorie klingt dieses Modell zunächst vielversprechend für den Schutz von Betroffenen. In der Praxis stellt sich hier jedoch die Frage, wie deutlich eine Ablehnung erkennbar sein muss und wie sich diese später vor Gericht beweisen lässt. Genau hier setzen die Kritikpunkte einiger Expert*innen an, die für diesen Beitrag befragt wurden. Sie kritisieren, dass unser Gesetz weiterhin den Fokus eher darauf legt, ob eine Ablehnung erkennbar war, während die Frage nach aktiver Zustimmung weniger im Vordergrund steht. Für sie liegt das Problem nicht nur im Gesetz, sondern auch darin, wie sexuelle Straftaten vor Gericht bewertet und gesellschaftlich verstanden werden.

Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in den letzten fünf Jahren | Quelle: Maria Waldenmaier

Zustimmung statt Ablehnung?

Sina Tonk leitet bei der gemeinnützigen Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ die Referate „Weibliche Genitalverstümmelung“, „Frauenhandel und Prostitution“, „Häusliche und sexualisierte Gewalt“ sowie „Sexuelle und reproduktive Rechte“. Die Organisation setzt sich für die Rechte und den Schutz von Mädchen und Frauen ein. Im Interview sagt Tonk, dass sie im aktuellen „Nein heißt Nein”-Modell keinen ausreichenden Schutz für Betroffene sieht. Zwar bestraft Deutschland sexuelle Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen der Betroffenen begangen werden. Doch genau dieser Maßstab könne in der Praxis schwierig sein. Denn Betroffene können beispielsweise in eine Schockstarre geraten. Dann ist es nicht mehr möglich, ihren Willen erkennbar zu äußern. Ein stärker auf Zustimmung basierendes Modell wie der „Nur Ja heißt Ja“-Ansatz würde den Fokus ihrer Ansicht nach verschieben. Dann stünde nicht mehr im Mittelpunkt, ob Betroffene ihre Ablehnung deutlich genug gezeigt haben, sondern vielmehr, ob tatsächlich eine freiwillige Zustimmung vorlag.

Gleichzeitig betont Tonk jedoch, dass ein Gesetz allein nicht ausreichen würde. Entscheidend sei, wie Justiz, Polizei und Gesellschaft in Deutschland mit sexualisierter Gewalt umgehen. Für Tonk beginnt Veränderung deshalb früher: „Was wir brauchen, ist, dass wir schon viel früher in Prävention investieren.” Maßnahmen wie Fortbildungen für die Justiz und gesellschaftliche Aufklärung könnten dazu beitragen, Zustimmung nicht nur juristisch, sondern auch als soziale Norm zu verankern.

„Was wir brauchen, ist, dass wir schon viel früher in Prävention investieren.“
Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei „Terre des Femmes"

Das Problem liegt auch in der Praxis

Dirk Baier teilt eine ähnliche Einschätzung. Er ist Kriminologe und Professor für Kriminologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Aus seiner Sicht werden durch das „Nein heißt Nein“-Modell ebenfalls nicht alle Übergriffe abgedeckt. Die spanische Variante „Nur Ja heißt Ja“ könnte hier Schutzlücken schließen. Gleichzeitig verlagert Baier den Fokus von der Gesetzgebung stärker auf die Praxis. Viele Betroffene würden zögern, Anzeige zu erstatten. Selbst angezeigte Fälle endeten nicht zwangsläufig mit einer Verurteilung. Gerade bei Sexualdelikten handele es sich oft um das sogenannte Vier-Augen-Delikt, sodass häufig Aussage gegen Aussage stehe. „Am Ende ist nicht allein das Gesetz das Problem”, sagt Baier. Der Nachweis der Tat sei hier besonders schwierig. Genau das führe dazu, dass Tatpersonen ein geringeres Risiko zu befürchten haben, bestraft zu werden. 

Die Kritik beider Expert*innen richtet sich also nicht nur gegen den Gesetzestext selbst, sondern auch gegen die Anwendung in der Praxis. Nur weil eine Handlung in Deutschland strafbar ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch angezeigt, verfolgt und am Ende verurteilt wird.

Anzeigequoten bei sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen gegen Frauen in Deutschland | Quelle: Maria Waldenmaier

Was Solo sí es sí verändert

Vor diesem Hintergrund wird häufig Spanien mit dem „Solo sí es sí“-Gesetz „nur Ja heißt Ja” als Vorbild genannt. 

Im Jahr 2022 ist in Spanien die neue Reform dieses Gesetzes in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht nicht mehr, ob sich die betroffene Person erkennbar gewehrt hat oder „Nein“ gesagt hat, sondern ob eine klare Zustimmung vorlag. Auslöser für die Gesetzesänderung war unter anderem der Fall „La Manada“ aus dem Jahr 2016, bei dem eine 18-Jährige von einer Gruppe Männer vergewaltigt wurde. Das Gericht verurteilte die Täter jedoch zunächst nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen sexuellen Missbrauchs. Grund dafür war die damalige Rechtslage, nach der ein Nachweis von körperlicher Gewalt oder Einschüchterung vorliegen musste. Der Fall löste in Spanien Proteste aus und verstärkte gleichzeitig die Forderung, das Sexualstrafrecht stärker an Zustimmung zu orientieren.

Eine Reform mit Nachbesserung

Gerade in Situationen von Angst, Überforderung oder Schock kann es für Betroffene schwierig sein, Ablehnung deutlich zu zeigen. Zwar ändert ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell den rechtlichen Blickwinkel, doch auch dann bleibt die Beweisbarkeit vor Gericht eine zentrale Herausforderung.

Zudem zeigte die spanische Reform, dass Gesetzesänderungen sorgfältig gestaltet werden müssen. Nach der Einführung dieser Reform kam es in Spanien dennoch zu Kritik, da die Mindeststrafe für bestimmte Delikte in Spanien sank. In der Folge wurden Strafen gemildert und einzelne Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Gesetz wurde deshalb im Jahr 2023 nachgebessert. Das spanische Beispiel zeigt somit, dass eine neue Reform auch neue Herausforderungen mit sich bringt. Es zeigt aber auch, dass durch Kritik erkannte Lücken und gesellschaftliche Debatten zu politischen Nachbesserungen führen können, die diese wieder schließen. 

„Am Ende ist nicht allein das Gesetz das Problem.“
Dirk Baier, Kriminologe und Professor für Kriminologie

Zwei Modelle, ein Ziel

Sowohl Spanien als auch Deutschland verfolgen das Ziel, die sexuelle Selbstbestimmung besser zu schützen. Der Unterschied liegt vor allem im Ausgangspunkt: Während in Deutschland gefragt wird, ob eine Ablehnung erkennbar war, steht in Spanien die Frage im Vordergrund, ob freiwillige Zustimmung vorlag. 

Gleichzeitig zeigen beide Modelle, dass rechtliche Reformen praktische Probleme nicht automatisch lösen. Auch bei einem zustimmungsbasierten Modell muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass keine Zustimmung vorlag. Hinzu kommen geringe Anzeigequoten, schwierige Beweislagen und Hürden vor Gericht. Die Debatte betrifft jedoch nicht nur juristische Fragen, sondern auch das gesellschaftliche Bild von sexualisierter Gewalt. Die LeSuBiA-Studie zeigt beispielsweise, dass die Tatpersonen bei sexuellen Übergriffen gegen Frauen am häufigsten aus Ex-Partnerschaften stammten. Die Soziologin Paula Villa Braslavsky macht ebenso deutlich, dass sexualisierte Gewalt nicht nur als Gefahr durch Fremde verstanden werden darf. Sie müsse auch in Nähebeziehungen, Abhängigkeiten und Machtverhältnissen sichtbar gemacht werden.

„Nein heißt Nein“ war ein wichtiger Fortschritt in Deutschland. Die Kritik daran bleibt jedoch, dass die Zustimmung nicht ausreichend im Mittelpunkt steht. In eine ähnliche Richtung geht auch das EU-Parlament. Es fordert beispielsweise, Vergewaltigungen als Fehlen von freiwilligem, informiertem und widerrufbarem Einverständnis zu definieren. Schweigen, mangelnder Widerstand oder das Fehlen eines klaren „Neins“ sollen dabei nicht als Zustimmung gelten. Der Vergleich mit Spanien zeigt, dass ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell diese Perspektive verändern kann. Auch wenn die Verschiebung von „Nein heißt Nein” zu „Nur Ja heißt Ja” für Betroffene wichtig sein kann löst auch dieses Modell nicht alle Probleme. Entscheidend ist, wie Polizei, Justiz und Gesellschaft Sexualstraftaten bewerten und Betroffene ernst nehmen.