Abtreibung

Ihre Entscheidung – Beratung zur Straftat

Die Betroffene muss bald eine Entscheidung treffen.
24. Jan. 2023
Die Selbstbestimmung der Frau in der Schwangerschaft ist seit Jahrzehnten stark reglementiert. Studentinnen der HdM sprechen in ihrer Reportage mit einer Konfliktberaterin und einer Gynäkologin darüber, wie sie schwangere Frauen beraten und wie sie das System verbessern würden.

Triggerwarnung: Dieser Artikel behandelt das Thema Schwangerschaftsabbrüche. 

Schwangerschaftsabbrüche polarisieren und sind ein kontrovers diskutiertes Thema in der heutigen Gesellschaft. Unterstützer*innen von Abtreibungen werden oft diffamiert und beleidigt. Neben derartigen Gegenstimmen trägt auch die aktuelle Gesetzeslage zur Unsicherheit der betroffenen Frauen bei. Nach § 218 des Strafgesetzbuchs ist Abtreibung eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.

In der Reportage „Ihre Entscheidung“ berichten die drei Medienwirtschaftsstudentinnen Monika Lamparter, Sarah Cihan und Bianca Hebe über die Erfahrungen und Erlebnisse einer Schwangerschaftskonfliktberaterin und einer Gynäkologin. Im Fokus steht dabei die Enttabuisierung und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Mit ihrem Kurzfilm wollen die Produzentinnen Offenheit und Akzeptanz gegenüber Berater*innen und Ärzt*innen sowie eine Normalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen erreichen.

Die Studentinnen haben sich bewusst dafür entschieden, die Perspektive von betroffenen Frauen nicht zu zeigen.

 „Wir wollen den Fokus auf die Leute lenken, die Frauen bei ihrem Recht auf Selbstbestimmung unterstützen." 

Monika Lamparter

Gynäkolog*innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten möchten, müssen sich selbstständig um eine Weiterbildung kümmern. Abtreibungen werden im Medizinstudium nicht gelehrt.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß §218 StGB strafbar.

Außer es werden folgende Vorgaben befolgt:

  • drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen
  • vor dem Eingriff die Beratungsbescheinigung vorlegen
  • die Ärztinnen und Ärzte die den Eingriff durchführen dürfen nicht bei der Beratung dabei gewesen sein
  • Durchführung der Abtreibung muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis vorgenommen werden
  • die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden lediglich bei medizinischen oder kriminologischen Gründen von der Krankenkasse übernommen  

In der Reportage fordern die Gynäkologin sowie die Schwangerschaftskonfliktberaterin den § 218 aus dem Strafgesetzbuch abzuschaffen. Dabei soll auch die damit verbundene Zwangsberatung durch eine freiwillige ersetzt werden. Wie die Studentinnen im Verlauf des Gesprächs mit der Beraterin erfahren haben, entscheiden sich die meisten Frauen bereits vor dem Gespräch für die Abtreibung. Die Langzeitstudie „Turnaway“ zeigt, dass 95 Prozent der Frauen ihre Entscheidung auch fünf Jahre nach dem Eingriff nicht bereuen. 

Die Produzentinnen fordern dazu auf, sich eine unvoreingenommene Meinung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche zu bilden. Sie selbst wollen künftig an Pro-Choice Demonstrationen teilnehmen und für die Selbstbestimmung von Frauen einstehen.

„Jede Frau sollte ein Recht auf Selbstbestimmung haben, ohne dafür verurteilt zu werden.“ 

Bianca Hebe

Die Pressemitteilung zur Reportage „Ihre Entscheidung“ findet ihr hier. Im Rahmen der MediaNight wird die Reportage am 26. Januar 2023 gezeigt.