Politik & Aktion

Probleme von Ex-Häftlingen
Perspektivlose Freiheit

Nach einem Gefängnisaufenthalt stehen ehemalige Gefangene oft mit nichts außer ihren sieben Sachen da (Symbolbild). | Bild: Lili Biberthaler

Probleme von Ex-Häftlingen Perspektivlose Freiheit

Nach einem Gefängnisaufenthalt stehen ehemalige Gefangene oft mit nichts außer ihren sieben Sachen da (Symbolbild). | Bild: Lili Biberthaler
 

12 Dec 2019

Gefängnis – und dann? Konstantin verbringt über ein halbes Jahr voller prägender Erlebnisse in Haft. Das Gefühl der puren Freiheit nach seiner Entlassung wird jedoch schnell von Sorgen und Problemen überschattet, denn die Wiedereingliederung in das „normale Leben“ ist für ihn schwerer als gedacht.

Lili Biberthaler

Crossmedia-Redaktion / Public Relations
seit Sommersemester 2019

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Zehn Monate Jugendstrafe – so lautet das Urteil, welches der Richter nach der Verhandlung verkündigt. Ein Schock: Der 20-jährige Konstantin kann es erst gar nicht glauben. Er rechnet mit einer Geldstrafe, vielleicht mit Sozialstunden, allerhöchstens mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Immerhin gibt es keinerlei Beweise für das, was er getan hat. Doch der Richter entscheidet sich, den Aussagen einer einzigen Person zu vertrauen. Denn genau einer sagt gegen Konstantin aus. Aus Angst, selbst bestraft zu werden, behauptet ein junger Mann, regelmäßig Marihuana von Konstantin gekauft zu haben.

So fährt Konstantin am 03. Januar 2018 in die Strafvollzugsanstalt Neuburg an der Donau, um seine Strafe anzutreten. Konstantin beschreibt, dass er sich vor dem Termin nur noch mit Feiern und Alkohol abgelenkt habe, um sich nicht mit seinen Gefühlen und der Angst vor dem Gefängnis auseinandersetzen zu müssen. Schließlich weiß er nicht, was ihn erwartet. Bei der Ankunft muss Konstantin alle seine persönlichen Gegenstände abgeben. In der Strafvollzugsanstalt herrschen strenge Regeln und Konstantin lernt schnell, dass es besser ist, sich genau an diese zu halten. Vormittags geht er zur Schule, macht seine mittlere Reife nach. Danach muss er zurück in die Zelle. „Das waren immer die schlimmsten Stunden. Die meisten anderen waren noch beim Arbeiten, ich war allein in der Zelle und konnte mit niemandem reden“, erinnert sich der Ex-Häftling. Abends dürfen alle Gefängnisinsassen noch eine Stunde in den Hof, bis 20 Uhr läuft der Fernseher. Wenn sich die Türen der Zellen wieder schließen, unterhält sich Konstantin oft noch stundenlang durchs Fenster mit anderen Häftlingen.

„Ich habe erfahren, dass einer, der mir eigentlich sympathisch war, jemanden mit einem Ziegelstein erschlagen hat. Das war schon heftig“ – Konstantin

Konstantin wird nach sieben Monaten aufgrund guter Führung frühzeitig entlassen. Er ist überglücklich, auch wenn er von sich selbst behauptet, das Beste aus seiner Zeit im Gefängnis gemacht zu haben:

Grenzen der Freiheit

Zurück in der Freiheit hat er allerdings mit Problemen zu kämpfen, mit denen Konstantin nicht gerechnet hätte. Da er bei seiner vorherigen Arbeitsstelle aufgrund des bevorstehenden Gefängnisaufenthaltes gekündigt wurde, sucht Konstantin nach einem Betrieb, in dem er seine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik fortführen kann. Erst nach langer Suche findet er durch einen Bekannten eine Stelle. Hier wird ihm zwar nur ein geringer Teil des Gehaltes gezahlt, doch er ist froh um die Arbeit. Nach einem knappen Jahr folgt die Kündigung – ohne Begründung. „Wir haben damals einen neuen Chef bekommen. Ich glaube der hat erfahren, dass ich im Gefängnis war und wollte mich nicht mehr in der Firma haben“, erklärt Konstantin. Seitdem ist Konstantin arbeitslos. Er ist der Meinung, dass er als Ex-Häftling mit Vorurteilen zu kämpfen habe und deshalb keine Arbeit finden würde. Hilfe bekäme er nicht.

Er wendet sich an seine Bewährungshelferin, doch die Arbeitssuche fällt nicht in ihren Aufgabenbereich. Laut Konstantin sind die Gespräche mit ihr nicht hilfreich.

„Meine Bewährungshelferin macht nicht viel außer mir zu sagen: „Bau keinen Scheiß“. Die hilft nur dabei, ohne Probleme durch die Bewährung zu kommen, nicht durchs Leben“  – Konstantin
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Zahlen zur Rückfälligkeit und Anteil der Jugendlichen in deutschen Strafvollzugsanstalten. Quelle: bundesweite Rückfallstatistik "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen" | Bild: Lili Biberthaler

Perspektive Bewährungshilfe?

Die primäre Aufgabe der Bewährungshilfe ist laut Artikel 56 im Strafgesetzbuch die Kontrolle der „Weisungen und Auflagen des Gerichts“. Das kann beispielsweise bedeuten, dass sich ein Ex-Häftling bei seinen Terminen regelmäßigen Drogenscreenings unterzieht. Außerdem wird in einem ersten Gespräch, dem sogenannten Ressourcen-Risiko-Inventar, festgestellt, welche zusätzlichen Interventionen sinnvoll sein können. Diese Interventionen können beispielsweise die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training oder einer Selbsthilfegruppe bedeuten. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Bewährungshelfer dem Sträfling helfend und betreuend zur Seite stehen sollte. Das Ziel ist es, den ehemaligen Strafgefangenen dabei zu unterstützen, sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen und dadurch zu lernen, wie er sein Verhalten in Zukunft ändern kann, um eine erneute Straftat zu verhindern.

Arbeitssuche - (K)eine Chance?

Wenn ein Ex-Häftling Probleme in bestimmten Lebensbereichen hat, dient die Bewährungshilfe lediglich als Vermittler, da sie über ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern verfügt. Hat ein Klient also Probleme, eine Arbeitsstelle zu finden, kann der Bewährungshelfer ihn dazu motivieren, sich an das Arbeitsamt zu wenden und ihn gegebenenfalls zu Terminen begleiten.

Tatsächlich muss man einen Gefängnisaufenthalt bei einer Bewerbung in den meisten Fällen gar nicht offenlegen. Deshalb sei Arbeitslosigkeit unter Ex-Häftlingen kein grundlegendes Problem, erklärt Katharina Heitz, Mitarbeiterin im Fachbereich Sozialarbeit der Bewährungs- und Gerichtshilfe Stuttgart. „Die meisten unserer Klienten gehen trotzdem sehr offen mit ihrer Vergangenheit um. Wenn sie in einem Bewerbungsgespräch nach der Lücke im Lebenslauf gefragt werden, sind die meisten ehrlich und erklären ihre Lage. Unsere Erfahrungen zeigen, dass sie dafür von vielen Arbeitgebern Zuspruch bekommen“, sagt Katharina Heitz.

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Bewährungshilfe in Zahlen. Quelle: deutschlandfunk.de | Bild: Lili Biberthaler

Auch Konstantin behauptet von sich selbst, offen und ehrlich über seinen Gefängnisaufenthalt zu sprechen. Dennoch wird ihm der Alltag durch seine Vergangenheit erschwert. Er hofft, dass ihm die niedrige Arbeitslosenrate bald zugute kommen wird und er trotz allem einen neuen Job findet. Denn er ist sich sicher: Dass er bei seiner letzten Arbeitsstelle erst unter unfairen Bedingungen arbeiten musste und jetzt keine neue Beschäftigung findet, ist auf seine Lücke im Lebenslauf zurückzuführen. Vielleicht auch auf die Tatsache, dass dort steht, dass er seinen Schulabschluss in einer Jugendvollzugsanstalt nachgeholt hat. „Ich wünsche mir jemanden, der versteht, dass Menschen Fehler machen und der bereit ist, mir eine zweite Chance zu geben. Die Chance auf einen Neuanfang“, sagt Konstantin.

* Name von der Redaktion geändert