Femizide 3 Minuten

Morde ohne Namen

Schattenbild: Ein Mann bedroht eine Frau mit einem Messer.
Alle elf Minuten wird laut Schätzungen des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung eine weibliche Person von einer nahestehenden Person getötet. 2024 wurden so rund 50.000 Frauen und Mädchen in ihrer Partnerschaft oder durch ein anderes Familienmitglied ermordet. (Symbolbild) | Quelle: Emily Madic
30. Jan. 2026

Hunderte Frauen werden in Deutschland getötet – einfach nur, weil sie Frauen sind. Trotzdem werden Femizide im deutschen Strafrecht nicht als eigene Straftat betrachtet. Dabei könnte eine klare Definition von Femiziden im Strafgesetzbuch die Tötungen weiblicher Personen verhindern. Ein Kommentar.

Es ist 2021. Ein Anruf geht bei der Polizei Bielefeld ein. Ein Mann beichtet, dass er soeben seine Frau getötet hat. Die Polizei findet eine Frauenleiche im Haus des Anrufers. Gewalt und Tötungen von Frauen sind kein Einzelfall. Laut dem Bundeslagebild 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. 308 starben durch frauenspezifische Tötungen. 132 davon wurden von ihren Expartnern getötet. Femizide werden in den sozialen Medien zunehmend thematisiert, während journalistische Medien zurückhaltend berichten. Ein möglicher Grund dafür ist die fehlende einheitliche Definition des Begriffs.

Ein Femizid bezeichnet grundsätzlich die Tötung von Frauen oder Mädchen durch einen Mann, weil sie weiblich sind. Bislang ist jedoch in Deutschland noch keine eindeutige Definition im Strafgesetzbuch festgelegt worden und wird daher in der Gesellschaft irrtümlich auch in falschen Kontexten verwendet.
 

Da in den verwendeten Studien zu Femiziden keine Personen mit einer anderen Geschlechtsidentität oder trans Personen untersucht wurden, wird in diesem Text von Frau und Mann gesprochen.
 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (Bpb)

Im deutschen Strafrecht ist ein Femizid kein eigener Tatbestand. Tötungen von Frauen und Mädchen fallen stattdessen in Kategorien wie Mord oder Totschlag, was erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß hat: Mord liegt vor, wenn etwa aus Mordlust oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heraus getötet und mit einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird. Totschlag ist die vorsätzliche Tötung ohne derartige Motive und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet. Bei einem minder schweren Fall des Totschlags, etwa bei einer schweren Provokation durch das Opfer, beträgt die Strafe ein bis zehn Jahre.

Der ursprünglich wegen Mordes angeklagte Täter in Bielefeld wurde später jedoch nur zu elf Jahren wegen Totschlags verurteilt. Es hieß, der Mann habe im Affekt gehandelt, da seine Frau die Trennung wollte und bereits einen neuen Freund hatte. In einem vergleichbaren Fall in Berlin entschied sich das Gericht für Mord, auch hier habe der Mann die Trennung der Frau nicht akzeptieren können. Diese Ungenauigkeit und Inkonsequenz der Gerichte führen dazu, dass Femizide in unterschiedlichen Kategorien im Strafgesetzbuch landen. Es gibt daher in Deutschland keine bundesweite polizeiliche Statistik zu Femiziden. Hierdurch bleibt die wahre Zahl der Femizide im Dunkeln.

Auch der Begriff „Beziehungstaten“ steht in der Kritik, da er sämtliche Taten umfasst, bei denen sich Opfer und Täter*innen kannten und diese Bekanntschaft als Motiv gilt. In der polizeilichen Statistik „Partnerschaftsgewalt“ werden unter anderem Gewaltdelikte, Morde und Totschläge in verschiedenen Arten von Liebesbeziehungen erfasst. Durch die Einbeziehung männlicher Opfer wird allerdings der überwiegend weibliche Opferanteil der Statistik verschleiert.

Geschlechtsbezogene Gewalt in Beziehungen und Familien

Die unklare Definitionsweise verdeckt zudem die systematischen Muster und Motive hinter den Tötungen von Frauen. Hierbei handelt es sich um Einstellungen, welche größtenteils bei Männern heutzutage immer noch tief verankert sind. Häufige Motive für Femizide sind patriarchale Ansprüche von Männern auf Überlegenheit, Kontrolle und Besitzdenken. Zudem geht einem Großteil aller Femizide Gewalt in der Partnerschaft voraus. Geschlechtsbezogene Gewalt richtet sich meist gegen Frauen, die von traditionellen Geschlechterrollen abweichen, etwa durch Eigenständigkeit oder einen Trennungswunsch. Im familiären Umfeld begehen allerdings auch Angehörige wie Väter oder Brüder häusliche Gewalt.

Es gibt bereits die Straftatbestände Mord und Totschlag, doch eine einheitliche Femizid-Definition könnte den Frauenschutz verbessern. Zum einen würde eine gesetzlich verankerte Begriffsbestimmung eine genauere Statistik aller Femizide ermöglichen. Bisher wird bei Schätzungen von einer großen Dunkelziffer ausgegangen, da viele Delikte ungenauerweise immer noch in Kategorien wie Mord oder Totschlag landen. Zum anderen lässt das bislang unterschätzte Ausmaß die Bedrohung weniger gravierend wirken und erhält so weniger Raum im öffentlichen und politischen Diskurs. Eine präzise Erfassung ist jedoch Grundlage für die Gefährdungsanalyse und die Ermöglichung weiterer Präventionsmaßnahmen und Ressourcen. Beispielsweise fehlten 2019 laut dem Bundestag noch mehr als 14.600 Schutzplätze in Frauenhäusern, zu denen sich Deutschland 2018 in der Istanbul-Konvention verpflichtet hat.

Das spanische Vorbild: effektive Bekämpfung

Ein Blick nach Spanien zeigt, wie es anders geht. Dort gilt seit 2004 ein Gesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, welches Bildungsmaßnahmen zur Prävention, ein großes Hilfsangebot für betroffene Frauen und höhere Strafen für Gewalttäter umfasst. Seit 1999 dokumentiert zudem das staatliche Fraueninstitut und seit 2006 das Amt für geschlechtsspezifische Gewalt zumindest Übergriffe in oder nach einer Partnerschaft. Eine Dunkelziffer lässt sich auch hier nicht vermeiden, jedoch können Verbrechen gegen Frauen durch die Definition im Strafgesetzbuch offiziell erfasst werden. Die Zahl der Femizide in Spanien liegt weit unter den Schätzungen für Deutschland.

Die Definition von Femizid hat Spanien unter „geschlechtsspezifischer Gewalt“ sowohl gesetzlich verankert als auch gesellschaftlich etabliert und lebt uns vor, wie wirksam das sein kann. Femizide werden dort nicht wie in der deutschen Rechtsprechung und Medienberichterstattung mit oberflächlicher Sprache wie „häuslicher Gewalt“ oder „Beziehungstat“ verharmlost, sodass die Öffentlichkeit über die wahre Dimension der Bedrohung im Dunkeln bleibt. Es ist an der Zeit, dass Deutschland offen über Femizide spricht und sie strukturell bekämpft, denn sie sind eine Bedrohung für alle Frauen und Mädchen in Deutschland.

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