Grundgesetz

Retro oder up to date?

In den letzten Jahrzehnten hat sich einiges verändert. Braucht es neue Grundrechte?
03. Dez. 2021
Klimawandel, Digitalisierung, Datenmissbrauch – die heutige Gesellschaft ist geprägt von Problemen, die man sich zur Entstehungszeit des Grundgesetzes nicht einmal vorstellen konnte. Trotzdem macht es wenig Sinn, das Grundgesetz ständig zu ändern. Ein Kommentar.

In der Diskussion um das Grundgesetz werden immer wieder neue Ergänzungen gefordert: Klimaschutz, eigene Kinderrechte, Datenschutz. Für jedes Thema wird ein eigener Artikel verlangt. Doch so sinnvoll ist es gar nicht, unsere Verfassung zu erweitern.

Wofür steht unser Grundgesetz?

Das deutsche Grundgesetz ist die erste und bestehende demokratische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Obwohl es ursprünglich als Provisorium gedacht war, hält es sich nun seit über 70 Jahren und bildet die Basis unserer Politik.

Der Erfolg der deutschen Verfassung misst sich neben der für damalige Verhältnisse fortschrittlichen Denkweise auch an ihrer Flexibilität. Mit über 60 Änderungen ist sie eine der reformreichsten Verfassungen der Welt. Das Grundgesetz ist also nicht unantastbar.

Wieso dann nicht einfach alles ergänzen?

Das Grundgesetz regelt die Abläufe unseres demokratischen Systems und stellt die Grundrechte leicht ersichtlich und kraftvoll dar. Es enthält die Wurzeln der deutschen Demokratie und ist deshalb gut geschützt: Erst mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat kann die Verfassung geändert werden. Dieses Verfahren ist zeitaufwendig und kompliziert.

Neben der politischen Funktion spielt auch die historische und symbolische Bedeutung eine große Rolle. Die deutschen Bürger*innen vertrauen in die Verfassung, die sie seit Jahrzehnten schützt. Wird zu viel erweitert, können die bestehenden Grundrechte an Wert verlieren und in einem Meer aus Artikeln untergehen.

Kurzhalten, aber präzise formulieren

Ein häufiger Kritikpunkt an den Grundrechten ist die Interpretationsfreiheit. Die Artikel sind zwar kurz und übersichtlich, bieten Politiker*innen dadurch aber viel Handlungsspielraum. Diese Kritik fällt zum Beispiel beim Thema Klimaschutz. Artikel 20a umfasst den Klima- und Umweltschutz: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere […].“ Aktivist*innen und Politiker*innen darunter Markus Söder von der CSU fordern ein neues Grundrecht für den Klimaschutz. Durch die Formulierung sei nicht klar, wie und in welchem Zeitraum dieser gestaltet werden solle. Das stimmt zwar, doch die rechtlichen Grundlagen beim Klimaschutz sind heute schon anderweitig vorhanden. Unser Rechtssystem besteht aus mehreren Ebenen, in denen neben dem Grundgesetz viele weitere Instanzen, Abkommen und Gesetze für Absicherung sorgen. Dass dieses System funktioniert, zeigt beispielsweise die bewilligte Klage der Klimaaktivist*innen gegen das Klimaschutzgesetz von 2019. Die Ziele seien zu niedrig, nicht langfristig und verstoßen damit gegen die Grundrechte und das Pariser Abkommen. Klimaschutz ist also bereits einklagbar und die Politik zum Handeln verpflichtet. Zudem ist das Erlassen normaler Gesetze unkomplizierter, schneller und damit effektiver.

„Man kann nicht alles in die Verfassung schreiben und die Welt wird dadurch besser“

Prof. Dr. Christoph Möllers

Eine Erfolgsgarantie ist das Ergänzen neuer Grundrechte außerdem nicht. „Man kann nicht alles in die Verfassung schreiben und die Welt wird dadurch besser“, meint Rechtswissenschaftler Dr. Prof. Christoph Möllers. Ändern würde sich erst dann etwas, wenn die Politik handle.

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Fazit

Das Grundgesetz ist das Fundament des deutschen Staates, deshalb ist Vorsicht geboten: zu viele Änderungen und Ergänzungen machen es unübersichtlich und verringern den Wert der bestehenden Grundgesetze. Flexibilität in der Verfassung ist wichtig. Diese darf jedoch nicht ausgereizt werden, denn das gefährdet ihre Standfestigkeit. Deshalb gilt: abwägen, selektieren und nur dann erweitern, wenn Änderungsvorschläge entstehen, die auch Wirksamkeit zeigen.